Liste Der Angelgewasser Hsv Ons Genoegen Kerkrade 2026 2027 2028 Docx
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Liste der Angelgewässer HSV Ons Genoegen Kerkrade 2026-2027-2028

Stiftung- Kerkraadse- Sport- und Recreatiehengelaars S.K.S.R.

Die S.K.S.R. besitzt die Fischerei- und Wanderrechte am Cranenweyer und dem nahegelegenen Vlondervijver. Gemäß Beschluss des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Gemeinde Kerkrade vom 13. Mai 1977.

Diese Gegemäßgung berechtigt Sie zum Angeln in den ausgewiesenen Abschnitten des Cranenweyer und des Vlondervijver (im Groene Long in Ehrenstein). Nachtangeln am Vlondervijver ist nicht gestattet.

Diese Genehmigung ist nur in Verbindung mit VISpas (HSV Ons Genoegen) gültig und bleibt Eigentum der Stiftung. Bei einem Verstoß gegen die von der Stiftung oder dem Binnenfischereigesetz (Fischereigesetz) festgelegten Bestimmungen erlischt die  Genehmigung.  

  • Stausee Cranenwyer (Fischereirechte) Kataster A3974 150.000 m²
  • Vorklärteich Idem (Fischereirechte) Kataster 20.000 m²

SKSR-Gewässerverordnung (Cranenwyer und Vlondervijver)

Allgemeiner Verhaltenskodex:

  • Angeln ist mit maximal zwei Angeln von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt.
  • An Wettkampftagen muss die Strecke zwei Stunden vor Wettkampfbeginn geräumt sein.
  • Nachtangeln ist im Cranenweyer-Stausee, einschließlich des Voransiedlungsteichs, nur vom 1. August bis zum 31. Oktober und nur mit einer Nachtangelgenehmigung erlaubt.
  • Das Entnehmen von Fischen ist strengstens verboten.
  • Angeln am Waldrand des Cranenweyer-Stausees, einschließlich des Voransiedlungsteichs, ist nicht erlaubt.
  • Angeln ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
  • Angeln mit schwimmenden Ködern oder mehr als einem Vorfach ist nicht erlaubt.
  • Offenes Feuer ist verboten.
  • Angelausrüstung und/oder Unterstände müssen so aufgestellt sein, dass andere Angler und/oder Wanderer jederzeit passieren können. • Es ist verboten, sich mit schwimmenden Gegenständen jeglicher Art, Größe oder Antriebsart auf dem Wasser aufzuhalten. Das Mitführen eines Futterbootes ist nicht erlaubt.
  • Es ist nicht gestattet, mehr als 1 Kilogramm gebrauchsfertigen Köder, einschließlich Boilies oder Partikel usw., pro Tag mitzuführen. Für Wettkämpfe gelten die Wettkampfregeln der S.K.S.R. oder des jeweiligen Verbandes.
  • Die Verwendung von Zelten mit festem Boden ist verboten.
  • Die Verwendung eines Keschers und einer Abhakmatte ist Pflicht.
  • Angler sind verpflichtet, Ufer und Gewässer sauber zu halten und die geltenden Bestimmungen einzuhalten.
  • Die Verwendung von Setzkeschern ist außer bei Wettkämpfen verboten.
  • Gefangene Fische sind mit Respekt zu behandeln und unverzüglich zurückzusetzen.
  • Jeder Angler ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er andere nicht stört.
  • Angelausrüstung und/oder Unterkünfte müssen so platziert werden, dass andere Angler und/oder Wanderer jederzeit ungehindert passieren können.
  • In begründeten Fällen muss Wanderern und/oder anderen Anglern ohne Erlaubnis freies Passieren gewährt werden.
  • Es ist strengstens verboten, Wege zu blockieren oder Hindernisse zu errichten, die den freien Durchgang behindern.

Die Nutzung von Mopeds/Rollern mit Angelwagen erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen wird die Genehmigung eingezogen.
  • Nach Prüfung des Verstoßes entscheidet der Vorstand des SKSR über den Entzug der Genehmigung.

Mit der Angelgenehmigung des HSV Ons Genoegen dürfen Sie im Bosquet Rolduc angeln (Angel- und Wanderrecht):

  • Teich 1, Kataster B9971, Fläche: 4.000 m²
  • Teich 2, Kataster B9971, Fläche: 2.050 m²
  • Teich 3, Kataster B9971, Fläche: 5.100 m²
  • Teich 4, Kataster B9971, Fläche: 3.540 m²

 

Vorstand des HSV Ons Genoegen Kerkrade