Die Staatsanwaltschaft hat die Bußgeldbeträge für 2023 bekannt gegeben. Die Beträge im Zusammenhang mit der Binnenfischerei – zu der auch die Sportfischerei gehört – sind in diesem Jahr gleich geblieben. Die Bußgelder sind  nicht unerheblich, vermeiden Sie also das Sie ein Bußgeld bekommen am Wasser. Das Wichtigste ist, dass Sie die richtige Erlaubnis haben, irgendwo zu fischen. In den meisten Fällen ist dies der VISpas. Zusammen mit der Gemeinsamen Liste der niederländischen VIS-Gewässer können Sie dann bei der Inspektion nachweisen, dass Sie in einem bestimmten Gewässer fischen dürfen. Stecken Sie also Ihren VISpas in Ihre Brieftasche oder vistas und laden Sie die kostenlose VISplanner-App auf Ihr Smartphone. Dann sind Sie immer an der richtigen Stelle, vorausgesetzt, Sie haben im Voraus überprüft, ob das Gewässer, an dem Sie arbeiten möchten, in Ihren Angeldokumenten aufgeführt ist (neben der Gemeinsamen Liste der niederländischen VISwaters veröffentlichen Angelvereine auch Angelgewässerlisten). Stellen Sie also sicher, dass Sie gut vorbereitet sind und die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. So vermeiden Sie eine der folgenden Strafen:

• Keine schriftliche Genehmigung mit einer oder zwei Ruten: € 150,00

• Keine schriftliche Erlaubnis mit mehr als 2 Ruten: € 330,00

• Schriftliche Erlaubnis, nicht auf erstes Anfordern zur Einsicht ausgehändigt zu werden: € 100,00

• Mietvertrag nicht auf erstes Anfordern zur Einsicht auszuhändigen: € 100,00

• Angeln mit Fanggerät, das die Bedingungen nicht erfüllt: 300 €.

• Angeln mit verbotenen Ködern während der Sperrzeiten: € 100,00

• Nachtfischen an Orten, wo dies nicht erlaubt ist: € 100,00

• Angeln in und bei einem ausgewiesenen Wehr oder in oder bei einem ausgewiesenen Fischpass: € 150,00

• Fanggeräte zur Verfügung zu haben, während Fanggeräte zu diesem Zeitpunkt verboten sind: 100 €

• Besitz von 1 oder 2 Angelruten ohne Erlaubnis: € 100,-

• Besitz von mehr als 2 Angelruten ohne Erlaubnis: € 100,-

• Vorhalten anderer zugelassener Fanggeräte, wenn man nicht berechtigt oder berechtigt ist, in diesem Gewässer zu         fischen: € 300,00

• Angeln mit lebendem Köderfisch: € 410,-

• Verfügbarkeit von untermaßigen Fischen: 150 €

• Bereitstellen von Fischen, für die eine Sperrzeit gilt: € 150,00

Zusätzlich zu den oben genannten Bußgeldern im Zusammenhang mit der Binnenfischerei werden allgemeinere Vergehen, wie unten aufgeführt, mit den folgenden Sanktionen belegt:

• Eingabe falscher persönlicher Daten: € 410,-

• Kein Ausweis auf erstes Anfordern: € 100,-

• Verbotener Zutritt für Unbefugte: € 100,00

• Zuwiderhandlung gegen die Zugangsregelung: € 100,00

• Belästigung oder Belästigung von Anwohnern: € 150,00

• Müllabfuhr im öffentlichen Raum: 150 €. • Pinkeln oder Stuhlgang in der Öffentlichkeit: 150 €

• Feuer machen im Freien: € 300,-

• Wildcampen: € 150,-

Zu den genannten Bußgeldbeträgen kommen 9 € Verwaltungskosten hinzu. Die Erlöse aus den Bußgeldern fließen direkt in die Staatskasse.•